STRAFRECHT

Ein Anruf der Polizei. Sie sollen als Beschuldigter eines Strafverfahrens zur Aussage zu Ihrer ortsansässigen Polizeiinspektion kommen. Die Informationen am Telefon sind spärlich. Sie vereinbaren ordnungsgemäß einen Termin. Akteneinsicht erhalten sie als Beschuldigter selbst weder im Rahmen der Vorladung noch im Anschluss.Sie werden auf einen Rechtsanwalt verwiesen. Unsicherheit macht sich breit. Letztlich hoffen Sie auf wohlgesonnenes Verhalten der Ermittlungsbehörden, wenn Sie sich kooperativ zeigen und machen eine Aussage.
Ein paar Wochen später erhalten Sie Post vom Gericht mit einer Anklageschrift oder einem Strafbefehl. Erst jetzt wird Ihnen das Ausmaß des Vorwurfes bewusst. Sie beauftragen einen Rechtsanwalt, der Ihnen nach Akteneinsicht sodann mitteilt, dass Sie sich mit Ihrer eigenen Aussage schwer belastet haben und eine Verurteilung wohl nicht mehr abzuwenden ist.

Solche oder so ähnliche Fälle erreichen uns immer wieder. Gerade im Bereich des Strafrechts ist es wichtig, sich nicht ohne das notwendige Hintergrundwissen gegenüber den Ermittlungsbehörden zu äußern. Gegebenenfalls belasten Sie sich dadurch unnötig und unbewusst selbst. Der Grundsatz lautet hier: Eine Aussage erst nach Akteneinsicht und Rücksprache mit einem auf Strafrecht spezialisierten Anwalt.

Doch auch wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, lohnt es sich zu jedem Zeitpunkt des Strafverfahrens, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um die richtige Verteidigungsstrategie für Sie auszuarbeiten.

Wissen Sie, dass Sie als Beschuldigter bzw. Angeklagter das Recht haben, Ihre Aussage vor den Ermittlungsbehörden und dem Gericht zu verweigern.

Wissen Sie, dass Sie schon vor Ihrer Aussage das Recht haben, einen Rechtsanwalt zu befragen.

Wissen Sie, dass Sie als Beschuldigter vorab über Ihre Beschuldigtenrechte (u.a. Zeugnisverweigerungsrecht, Recht auf Hinzuziehung eines Anwalts) durch die Ermittlungsbehörden ordnungsgemäß zu belehren sind und ohne eine solche Belehrung Ihre Angaben ggf. überhaupt nicht verwertet werden dürfen.

Wissen Sie, dass Sie nur durch einen Rechtsanwalt Akteneinsicht erhalten und damit die notwendigen Hintergrundinformationen, um sich gegen einen Vorwurf zu wehren.

Wissen Sie, dass Sie in bestimmten Fällen ein Recht auf einen Pflichtverteidiger haben, der Ihnen notfalls vom Gericht bestellt werden muss.

Wissen Sie, dass Rechtschutzversicherungen oft die Kosten eines Strafverfahrens tragen müssen.

Wir beraten und verteidigen Sie in allen Strafsachen. Wir entwickeln für Sie dabei die beste Verteidigungsstrategie und fragen bei Ihrer Rechtsschutzversicherung um Deckung für die entstehenden Kosten an. 

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Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei
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